Stadt Lauingen (Donau)

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Seiteninhalt

Bebauungsplan "Südlich Dillinger Straße"; Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 08.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich Dillinger Straße“ beschlossen und den Aufstellungsbeschluss am 15.10.2024 bekannt gemacht. In der Sitzung vom 13.02.2025 hat der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Südlich Dillinger Straße“ in der Fassung vom 13.02.2025 gebilligt.

Geltungsbereich (o. M.)
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich südlich der Dillinger Straße und umfasst die folgenden Flurnummern: 2447/6 und 2447/21 Gemeinde und Gemarkung Lauingen (Donau).

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Anlass für die Planung einer Asylunterkunft auf den Flurstücken 2447/6 und 2447/21 der Stadt Lauingen (Donau) ergibt sich aus der Notwendigkeit, zusätzliche Unterkünfte für geflüchtete Menschen zu schaffen. Der Standort wurde aufgrund der verfügbaren Fläche und der guten Verkehrsanbindung gewählt.
Das Hauptziel der Planung ist die Schaffung einer Unterkunft, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und den Bedürfnissen der Asylsuchenden gerecht wird. Weitere Ziele sind die Förderung der Integration in die lokale Gemeinschaft und die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Umwelt. Es wird darauf geachtet, Naturschutzvorgaben einzuhalten und die umliegende Landschaft zu schützen.
Der Plan stellt sicher, dass bauliche Vorschriften sowie Umweltvorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus fördert er die soziale Integration der Geflüchteten und verhindert unkontrollierte Bebauung im Außenbereich.

Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichts.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14.03.2025 bis einschließlich 14.04.2025 im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau), Zimmer 220, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind außerdem im Anschluss an diese Bekanntmachung zum Abruf verfügbar.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.


Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weitere Informationen

Aktuelle Berichte

Aktuelle Berichte finden Sie in den Bereichen

Behördenleistungen

In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zu unseren Behördenleistungen.

Weiter zur Rubrik "Behördenleistungen"