Stadt Lauingen (Donau)

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Stadtspiegel vom 26.10.2024

Bebauungsplan "Südlich Dillinger Straße" für die Fl.Nr. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen
Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Dillinger Straße“ für die Fl.Nrn. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss ist niedergelegt und kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Lauingen (Donau), Herzog- Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau), Zimmer 224, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen bzw. elektronisch abgerufen werden (www.lauingen.de).
Geltungsbereich
Der Lageplan vom 27.09.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanaufstellungsgebiets ist Bestandteil des Beschlusses.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich ist derzeit bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Vorhaben nach § 35 BauGB (i.V.m. § 246 BauGB) sind danach nicht an die umgebende städtebauliche Struktur gebunden. Derzeit liegt ein Bauantrag für ein solches Vorhaben vor. Die Lage des Baukörpers traufseitig abgerückt von der Dillinger Straße fügt sich nicht in das bauliche Umfeld, das im Wesentlichen durch die nahe Giebelstellung der vorhandenen Gebäude zur Dillinger Straße geprägt ist, ein. Die traufseitige Anordnung sowie das Abrücken von der Dillinger Straße inkl. der Kubatur des Baukörpers stellen in dem Quartier einen städtebaulichen Missstand dar. Der vorhandene und prägende städtebauliche Rhythmus der giebelseitigen Kubaturen die nahe an der Dillinger Straße stehen, wird mit dem Bauantrag nicht aufgenommen, sondern konterkariert. Durch das deutliche Abrücken der nördlichen Traufseite von der Dillinger Straße wird der Straßenraum visuell aufgeweitet, dies verunstaltet städtebaulich die derzeitige Charakteristik des erlebbaren Straßenraumes. Die Lage der Anordnung des kleinen Stellplatzbereiches sowie die Lage des südwestlichen Giebels des Gebäudes befinden sich im direkten Einflussbereich der prägenden und zu sichernden Gehölzstruktur der Donauhangkante. Städtebaulich und grünordnerisch sollte ein Puffer zu den Leiten Gehölzen eingehalten werden. Darüber hinaus sind diese zu sichern, (Baumkrone ist auch Wurzelbereich) und aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes sollte diese Gehölzstruktur ergänzt und bis zur Dillinger Straße erweitert werden.
Aus den angeführten städtebaulichen Gründen, sowie den städtebaulichen Zielen der Sicherung und Wahrung des Ortsbildes, der Sicherung und Wahrung der prägenden Bau- und Grünstrukturen, ist zur Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung in dem vorliegenden Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan soll dazu Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung treffen.
 
Erlass der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Dillinger Straße" für die Fl.Nr. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen
Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat in seiner Sitzung am 08. Oktober 2024 zur Sicherung der Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Dillinger Straße“ für die Fl.Nr. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen, gemäß § 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB und Art. 23 GO eine Veränderungssperre beschlossen. Der konkrete räumliche Umgriff der Veränderungssperre ist im Lageplan, der wesentlicher Bestandteil der Satzung ist, strichliert umrandet. Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die Veränderungssperre der Stadt Lauingen (Donau) vom 08. Oktober 2024 zur Sicherung der Planung für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Dillinger Straße“ für die Fl.Nr. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen nebst Anlage und Begründung ist niedergelegt und kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Lauingen (Donau), Herzog- Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau), Zimmer 224, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen oder elektronisch abgerufen werden (www.lauingen.de). Auf Verlangen wird über den Inhalt der Veränderungssperre Auskunft erteilt (§ 16 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).
Hinweise:
Gem. § 18 Abs. 3 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 Satz 2 BauGB über die Entschädigung bei Veränderungssperren wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlange, wenn die in Abs. 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Gem. § 215 Abs. 2 BauGB:
1) Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Lauingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.
 
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus Lauingen (Donau)
Zweimal monatlich - jeweils freitags – werden im Lauinger Rathaus Beratungstage der Deutschen Rentenversicherung angeboten. Termine müssen vorab vereinbart werden – Anfragen nimmt das Bürgerbüro der Stadt Lauingen (Donau) entgegen unter Tel. 09072 998-144 /-143 / -142 und -141. Bei der Anmeldung ist die Rentenversicherungsnummer anzugeben. Die Sprechzeiten sind jeweils von 8.30 Uhr bis 11.50 Uhr. Termine im 3. Quartal sind: 08.11./22.11./06.12.2024.
 
Allerheiligen-Gedenkfeiern in den Lauinger Stadtteilen
Am Freitag, 1. November 2024 (Allerheiligen), finden bei den Ehrenmalen auf den Friedhöfen der Stadtteile Veitriedhausen und Frauenriedhausen die diesjährigen Gedenkfeiern für die Opfer der Weltkriege statt.
Veitriedhausen: 13 Uhr Totengedenken, anschl. Gedenkfeier am Ehrenmal
Frauenriedhausen: 14 Uhr Totengedenken, anschl. Gedenkfeier am Ehrenmal
Die Gedenkfeiern werden musikalisch umrahmt vom Musikverein Frauenriedhausen e. V. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an den Feierstunden teilzunehmen.
 
vhs aktuell
Unter www.vhs-donauzusam.de kann online im Kursprogramm gestöbert werden. Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder online einen Platz in ihren Kursfavoriten sichern.
Weitere Auskünfte und Anmeldung: vhs Geschäftsstelle Lauingen, Tel. 09072 998-127 oder über das Bürgerbüro Tel. 09072 998-143.
Folgende Kurse und Veranstaltungen starten in Kürze und können gebucht werden:
L-P317 Führung zu den Ofnethöhlen, Villa Rustica und Alte Bürg, Sa., 26.10., 14:00-17:00 Uhr
L-G331 Pilates, 6 x ab Fr., 8.11., 16:45-17:45 Uhr
L-K314 Aquarellmalerei am Wochenende, 4 x ab Sa., 9.11. 15-17:30 Uhr
L-P303 In alten Zeitschriften geblättert – them. Kurzführung mit StD i.R. B. Ehrhart, So., 10.11. 11-12 Uhr
L-G308 Gesundheitsvortrag: Was tun bei rheumatischen Erkrankungen, Di., 12.11. 19-20:30 Uhr
 
Veranstaltungen
26.10., 14.30/16:30 Uhr, Stadtbücherei Lauingen: Theater Knuth "Das magische Baumhaus"
30.10., 10 Uhr, Parkplatz Auwaldsee: Lauftreff der Seniorengemeinschaft Dillingen-Lauingen
02.11., 18:30 Uhr, Stadtpfarrkirche St. Martin: Konzert: Brahms - Ein deutsches Requiem (Neuapostolische Kirche, Bezirk Augsburg-Nördlingen)
02.11., 20 Uhr, TIF Theater in Frauenriedhausen: Kabarett: Henning Schmidtke „Botschafter des Optimismus"
03.11., 10 Uhr, Leonhardikirche/Innenstadt: Leonhardiritt
Bitte beachten Sie, dass Terminänderungen/-absagen jederzeit möglich sind.
 
Stadtbücherei Lauingen
Dienstag von 10 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag von 14 – 18 Uhr
Freitag von 14- 17 Uhr
Samstag von 10 - 12 Uhr
Bibliothek online: https://webopac.winbiap.de/lauingen/index.aspx
Onleihe: www.suebo.de
 
Kreishallenbad in der Donau-Realschule
Montag: 20 - 21 Uhr Frauenbaden
Dienstag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Mittwoch: 16:30 - 21 Uhr Familienbaden, Warmbadetag
Donnerstag: 16 - 21 Uhr Familienbaden
Freitag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Samstag: 14 - 17:30 Uhr Familienbaden
Sonntag/Feiertag: 09 - 12 Uhr Familienbaden
 
Jugendcafe
Das Jugendcafé Lauingen steht allen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. Montags (15-19 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (13.30-18.30 Uhr) kann man sich mit Freunden treffen, Kicker, Tischtennis oder Billard spielen, das Basketballfeld nutzen, Fußball spielen, und und und...! Weitere Infos zu Aktionen und Öffnungszeiten gibt‘s auf Facebook (JuCa Lauingen) oder unter www.jugendcafe-lauingen.de. Zu finden ist das Jugendcafe in der Riedhauser Straße 62, 89415 Lauingen (Donau).
 
Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen
Lauinger Straße 89, Gundelfingen
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Samstag 09 Uhr bis 14 Uhr
Abfuhrkalender und weitere Infos: www.awv-nordschwaben.de.
 
Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh
Jeweils am Dienstag und am Freitag (nicht an Feiertagen) besteht eine Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt: 09:00 Uhr Sparkasse, 09:01 Uhr Hauptschule, 09:05 Uhr Ostendstraße, 09:06 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 09:07 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 09:11 Uhr Landessiedlung Nr. 72, 09:16 Uhr Gymnasium (Brüderstraße), 09:18 Uhr Gasthaus Blumenstock, 09:21 Uhr Friedhof Herrgottsruh
Rückfahrt: 11:20 Uhr Friedhof Herrgottsruh, 11:23 Uhr Gasthaus Blumenstock, 11:25 Uhr Sparkasse, 11:30 Uhr Hauptschule, 11:34 Uhr Ostendstraße, 11:35 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 11:36 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 11:40 Uhr Landessiedlung Nr. 72
 
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