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Bekanntmachung über die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat am 12. Dezember 2023 die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Lauingen (Donau)“ beschlossen. Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von rd. 45 ha. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtgebiet der Stadt Lauingen (Donau) und grenzt unmittelbar nördlich an das Gemeindegebiet der Gemeinde Gundremmingen. Die Verwaltungsgrenze zur Gemeinde Gundremmingen im Süden ist rot dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 6460, 6475/2, 6475/3, 6476, 6476/2 und 7276, Gemarkung und Stadt Lauingen (Donau). Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat in der Sitzung vom 24. September 2024 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Lauingen (Donau)“ in der Fassung vom 24. September 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Lauingen (Donau)“ in der Fassung vom 24. September 2024, bestehend aus Teil A und Teil B, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
von Mittwoch, 9. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, 11. November 2024
hier einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) - Stadtbauamt, Zi. 224 - während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) (poll(@)lauingen.de) zu übermitteln. Als Betreff ist anzugeben: Vorentwurf FNP-Änderung – Solarpark Lauingen (Donau). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
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