Stadt Lauingen (Donau)

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Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes "Solarpark Lauingen - Gundremmingen"

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat am 12. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Stadt Lauingen (Donau) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. §12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt umfasst im Teilbereich Lauingen (Donau) eine Fläche von rd. 45 ha (schwarz). Das kommunenübergreifende Plangebiet befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Lauingen (Donau) und verläuft weiter südlich innerhalb des Gemeindegebietes Gundremmingen (weiß). Die Verwaltungsgrenze zwischen den Kommunen ist rot dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich im Teilbereich Lauingen (Donau) beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 6460, 6475/2, 6475/3, 6476, 6476/2 und 7276, Gemarkung und Stadt Lauingen (Donau). Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat in der Sitzung vom 24. September 2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 24. September 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht) gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“ in der Fassung vom 24. September 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

von Mittwoch, 9. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, 11. November 2024

hier einsehbar. Zusätzlich zur digitalen Veröffentlichung liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) - Stadtbauamt, Zi. 224 - während der genannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) (poll(@)lauingen.de) zu übermitteln. Als Betreff ist anzugeben: Vorentwurf BP „Solarpark Lauingen-Gundremmingen“, Stadt Lauingen (Donau).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Umweltbericht Kling Consult GmbH Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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