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Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen im Jahr 2024
Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen im Jahr 2024 beschlossen. Diese Verordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Lauingen (Donau), Rathaus (Zimmer Nr. 119) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.
Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen § 1 Offenhaltungstage und Offenhaltungszeit § 2 Verweis auf einschlägige Rechtsvorschriften
Außerdem wird auf die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 24 des Ladenschlussgesetzes hingewiesen. § 3 Inkrafttreten, Geltungsdauer |
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