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Der Stadtrat hat in der Sitzung am 30.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Kirchfeld“ beschlossen und den Aufstellungsbeschluss am 12.08.2024 bekannt gemacht. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.02.2025 wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Im Kirchfeld“ in der Fassung vom 13.02.2025 gebilligt.
Geltungsbereich (o. M.)
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im OT Frauenriedhausen und umfasst die folgenden Flurnummern: Vollständig Flurnummer 169 sowie eine Teilfläche der Flurnummer 173, Gemarkung Frauenriedhausen, Stadt Lauingen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnbebauung, für freistehende Einzel- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser geschaffen, umso den vorhandenen Wohnraumbedarf der Stadt Lauingen im Ortsteil Frauenriedhausen zu decken.
Durch die Überplanung der aktuell als Ackerland genutzten Fläche kann das Grundstück belebt und in das bestehende Siedlungsgefüge integriert werden. Damit wird den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms 2023 durch das Vorhaben, u.a. in Bezug auf neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen, nachgekommen. Da das Plangebiet direkt an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, werden die Flächen, welche aktuell als Außenbereichsflächen zu definieren sind, in den Innenbereich einbezogen. Das Ziel der Stadt Lauingen ist, alle derzeitigen und heute bereits absehbaren zukünftigen Wohnbedürfnisse abbilden zu können und vor allem und insbesondere bezahlbaren Wohnraum für die Ortsansässigen zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichts.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Textliche Festsetzungen (Teil A), Planzeichnung (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025 auf dieser Seite eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Homepage liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) (Zimmer 220, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau)) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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