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Bürgerversammlung im Ortsteil Faimingen
Am Montag, 31. März 2025 um 19 Uhr findet im Vereinsheim Faimingen die diesjährige Bürgerversammlung statt. Die Tagesordnung sieht vor:
1. Bericht der 1. Bürgermeisterin
2. Anfragen/Anträge aus der Bürgerschaft
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Wasserrechtliches Verfahren für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers des Teilabschnitts der nach RiStWag auszubauenden Kreisstraße DLG 28 außerhalb des Wasserschutzgebietes in einem Versickerungsbecken auf dem Grundstück Fl.-Nr. 263 der Gemarkung Frauenriedhausen
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat unter Vorlage der Planung der Dippold + Gerold Ing.-Büro für Bauwesen GmbH die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für Versickerung des Niederschlagswassers der auszubauenden Kreisstraße DLG 28 beantragt. Geplant ist der Ausbau der DLG 28 nach RiStWag im Bereich des geplanten Wasserschutzgebietes der Donau-Stadtwerke Dillingen Lauingen zwischen Lauingen und Frauenriedhausen. In diesem Zuge ist es vorgesehen das Niederschlagswasser der Straßenentwässerung über ein Regenwasserpumpwerk und zwei Druckleitungen aus dem Schutzgebiet herauszuleiten und über ein Versickerungsbecken auf dem Grundstück Fl.-Nr. 263 der Gemarkung Frauenriedhausen außerhalb des Wasserschutzgebietes zu versickern. Die Versickerung des Niederschlagswassers stellt eine Gewässerbenutzung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar und bedarf daher der Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens (§§ 8 Abs. 1 Satz 1, 10, 15, 11 Abs. 2 WHG).
Da es sich um eine Maßnahme im öffentlichen Interesse handelt, ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gem. § 15 WHG möglich. Das Vorhaben wird hiermit gem. Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG bekannt gemacht.
Die Pläne liegen bei der Stadt Lauingen, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau), Zimmer 220 vom 25.03.2025 bis 25.04.2025 zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Dienststunden möglich (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen dagegen bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Stadt Lauingen (Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen) und im Landratsamt Dillingen a.d. Donau (Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d. Donau, Zimmer 336) erheben (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte gehobene Erlaubnis einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Einwendungen per E-Mail genügen nicht dem Schriftformerfordernis und sind daher unwirksam. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter können nur natürliche Personen sein. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein (vgl. Art. 17 Abs. 2 BayVwVfG).
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. deren Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser vom Landratsamt Dillingen a.d.Donau ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Verspätet eingegangene Einwendungen werden demnach nicht mehr berücksichtigt.
Durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen im wasserrechtlichen Bescheid kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen im Jahr 2025
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 eine Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen im Jahr 2025 beschlossen. Die Verordnung tritt zum 01.04.2025 in Kraft.
Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Lauingen (Donau), Rathaus, Herzog-Georg-Straße 17, Zimmer Nr. 119, während den allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf und ist im Internet unter www.lauingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen abrufbar.
vhs aktuell
Die vhs DonauZusam ist in das Frühjahr-/Sommersemester 2025 gestartet. Interessierte können sich ab sofort telefonisch, per E-Mail oder online unter www.vhs-donauzusam.de einen Platz in ihren Kursfavoriten sichern. Weitere Auskünfte und Anmeldung: vhs Geschäftsstelle Lauingen, Tel. 09072 998-127 oder über das Bürgerbüro Tel. 09072 998-143.
Folgende Kurse starten in Kürze und können gebucht werden:
L-K330 Lesezeit – Buchvorstellungen in der Stadtbücherei, Do., 03.04., 19:30 - 21:00 Uhr
L-G344 Kochkurs Ägyptische Küche: Koshari, Do., 10.04., 18:30 - 22:00 Uhr
L-K320 Filzkurs Blumengirlande, Fr., 04.04., 18:00 - 20:30 Uhr
L-K326 Nähkurs: Upcycling - Arbeitsgürtel mit Scherengarage, Do., 10.04., 17 - 21 Uhr
L-K315 Makramee-Kurs „Blumenampel“, Di., 29.04., 17:30 - 21:00 Uhr
L-J322 Kiefer-Yoga für Kinder von 6-10 Jahren, 2 x ab Mi., 30.04., 16:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten der Stadtbücherei Lauingen
Dienstag von 10 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag von 14 – 18 Uhr
Freitag von 14- 17 Uhr
Samstag von 10 - 12 Uhr
Bibliothek online: https://webopac.winbiap.de/lauingen/index.aspx
Onleihe: www.suebo.de
Hinweis: Nacht der Bibliotheken am Freitag, 04.04.25 von 17 bis 22 Uhr
Veranstaltungen
31.03., 19 Uhr, Vereinsheim Faimingen: Bürgerversammlung
04.04., 17 Uhr, Stadtbücherei: Nacht der Bibliotheken
Öffnungszeiten des Kreis-Hallenbades in der Realschule
Montag 20 bis 21 Uhr Frauenbaden
Dienstag 17.30 bis 21 Uhr Familienbaden
Mittwoch 16.30 bis 21 Uhr Familienbaden. Warmbadetag
Donnerstag 16 bis 21 Uhr Familienbaden
Freitag 17.30 bis 21 Uhr Familienbaden
Samstag 14 bis 17.30 Uhr Familienbaden
Sonn- und Feiertag 9 bis 12 Uhr Familienbaden
Jugendcafe
Das Jugendcafé Lauingen steht allen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. Montags (15-19 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (13.30-18.30 Uhr) kann man sich mit Freunden treffen, Kicker, Tischtennis oder Billard spielen, das Basketballfeld nutzen, Fußball spielen, und und und...! Weitere Infos zu Aktionen und Öffnungszeiten sowie aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Covid 19 gibt‘s auf Facebook (JuCa Lauingen) oder unter www.jugendcafe-lauingen.de. Zu finden ist das Jugendcafe in der Riedhauser Straße 62, 89415 Lauingen (Donau).
Quartiersbüro „Soziale Stadt“
Soziale Stadt – Quartiersbüro, Geiselinastraße 12, Tel. 09072 992036,
www.soziale-stadt-lauingen.de
Dienstag von 13 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr
Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen
Lauinger Straße 89, Gundelfingen
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17.00 Uhr
Samstag 09 Uhr bis 14 Uhr
Abfuhrkalender und weitere Infos: www.awv-nordschwaben.de.
Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh
Jeweils am Dienstag und am Freitag (nicht an Feiertagen) besteht eine Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt: 09:00 Uhr Sparkasse, 09:01 Uhr Hauptschule, 09:05 Uhr Ostendstraße, 09:06 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 09:07 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 09:11 Uhr Landessiedlung Nr. 72, 09:16 Uhr Gymnasium (Brüderstraße), 09:18 Uhr Gasthaus Blumenstock, 09:21 Uhr Friedhof Herrgottsruh
Rückfahrt: 11:20 Uhr Friedhof Herrgottsruh, 11:23 Uhr Gasthaus Blumenstock, 11:25 Uhr Sparkasse, 11:30 Uhr Hauptschule, 11:34 Uhr Ostendstraße, 11:35 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 11:36 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 11:40 Uhr Landessiedlung Nr. 72
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