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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 eine Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Marktsonntagen im Jahr 2025 beschlossen. Die Verordnung tritt zum 01.04.2025 in Kraft.
Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Lauingen (Donau), Rathaus, Herzog-Georg-Straße 17, Zimmer Nr. 119, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf und ist >>hier abrufbar.
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