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Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
1. Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk Nr. / Bezeichnung und Anschrift / barrierefrei ja/nein
01 / Albertus Gymnasium Lauingen (Donau), Brüderstraße 10, 89415 Lauingen (Donau) / nein
02 / Musikheim der Stadtkapelle, Weisinger Straße 2, 89415 Lauingen (Donau) / nein
03 / Städtischer Kindergarten, Kurlandstraße 2, 89415 Lauingen (Donau) / ja
04 / Mittelschule, Marienweg 2, rechter Eingang, 89415 Lauingen (Donau) / nein
05 / Mittelschule, Marienweg 2, Haupteingang, 89415 Lauingen (Donau) / nein
06 / Staatliche Berufsschule, Friedrich-Ebert-Straße 14, 89415 Lauingen (Donau) / ja
07 / Grundschule, Marienweg 4, 89415 Lauingen (Donau) / nein
08 / Feuerwehrgerätehaus Veitriedhausen, St.-Veit-Straße 6, 89415 Lauingen (Donau) / nein
09 / Feuerwehrgerätehaus Frauenriedhausen, Dorfstraße 15, 89415 Lauingen (Donau) / nein
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16 Uhr in der Stadtverwaltung Lauingen (Donau), Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau) zusammen: Briefwahlbezirk B11 (Zimmer 117), Briefwahlbezirk B12 (Zimmer 118/119), Briefwahlbezirk B13 (Zimmer 109), Briefwahlbezirk B14 (Zimmer 224), Briefwahlbezirk 15 (Zimmer 230).
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden. Bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein im Wahlamt zu beantragen, wenn die wahlberechtigte Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat.
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§14 Abs.4 des Bundeswahlgesetzes).
Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bundestagswahl - Wahlscheine online beantragen
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben vom 3. bis 17. Februar 2025 die Möglichkeit, einen Wahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025 online zu beantragen.
Grund- und Gewerbesteuer
Soweit kein Abbuchungsauftrag erteilt ist, sind die am 15. Februar 2025 fälligen Raten der Grund- und Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2025 an die Stadtkasse Lauingen (Donau) zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.
Öffnungszeiten der Stadtbücherei Lauingen
Dienstag von 10 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag von 14 – 18 Uhr
Freitag von 14- 17 Uhr
Samstag von 10 - 12 Uhr
Bibliothek online: https://webopac.winbiap.de/lauingen/index.aspx
Onleihe: www.suebo.de
Veranstaltungen
08.02., 20 Uhr, Stadthalle: Skiball 2025
16.02., 13:30 Uhr, Stadthalle: Laudonia-Kinderball II
Öffnungszeiten des Kreis-Hallenbades in der Realschule
Montag 20 bis 21 Uhr Frauenbaden
Dienstag 17.30 bis 21 Uhr Familienbaden
Mittwoch 16.30 bis 21 Uhr Familienbaden. Warmbadetag
Donnerstag 16 bis 21 Uhr Familienbaden
Freitag 17.30 bis 21 Uhr Familienbaden
Samstag 14 bis 17.30 Uhr Familienbaden
Sonn- und Feiertag 9 bis 12 Uhr Familienbaden
Jugendcafe
Das Jugendcafé Lauingen steht allen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. Montags (15-19 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (13.30-18.30 Uhr) kann man sich mit Freunden treffen, Kicker, Tischtennis oder Billard spielen, das Basketballfeld nutzen, Fußball spielen, und und und...! Weitere Infos zu Aktionen und Öffnungszeiten sowie aktuellen Regelungen im Zusammenhang mit Covid 19 gibt‘s auf Facebook (JuCa Lauingen) oder unter www.jugendcafe-lauingen.de. Zu finden ist das Jugendcafe in der Riedhauser Straße 62, 89415 Lauingen (Donau).
Quartiersbüro „Soziale Stadt“
Soziale Stadt – Quartiersbüro, Geiselinastraße 12, Tel. 09072 992036
Dienstag von 13 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 09 Uhr bis 12 Uhr
Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen
Lauinger Straße 89, Gundelfingen
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17.00 Uhr
Samstag 09 Uhr bis 14 Uhr
Abfuhrkalender und weitere Infos: www.awv-nordschwaben.de.
Schadstoffmobil: Samstag, 08.02. von 10 bis 13 Uhr
Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh
Jeweils am Dienstag und am Freitag (nicht an Feiertagen) besteht eine Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt: 09:00 Uhr Sparkasse, 09:01 Uhr Hauptschule, 09:05 Uhr Ostendstraße, 09:06 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 09:07 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 09:11 Uhr Landessiedlung Nr. 72, 09:16 Uhr Gymnasium (Brüderstraße), 09:18 Uhr Gasthaus Blumenstock, 09:21 Uhr Friedhof Herrgottsruh
Rückfahrt: 11:20 Uhr Friedhof Herrgottsruh, 11:23 Uhr Gasthaus Blumenstock, 11:25 Uhr Sparkasse, 11:30 Uhr Hauptschule, 11:34 Uhr Ostendstraße, 11:35 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 11:36 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 11:40 Uhr Landessiedlung Nr. 72
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