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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wittislinger Straße“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in der Sitzung vom 12.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Wittislinger Straße“ BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Geltungsbereich (o. M.)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl.Nr. Teilfl. 2026, 2027, 2029, 2030, 2031, 2034, 2036, 2038, 2041, 2042, 2043, 2044, 2045 (siehe Grafik).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Geltungsbereich wird ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauingen (Donau) weist bereits für den Geltungsbereich ein Gewerbegebiet aus.
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