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Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans „Dillinger Straße Süd“
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Lauingen (Donau) hat mit Beschluss vom 17.12.2024 die Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans „Dillinger Straße Süd“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans „Dillinger Straße Süd“ in Kraft.
Jedermann kann die Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Lauingen (Donau) (Bauamt, Zimmer, 220, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau)) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend ist die Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans auch im Internet auf der Homepage der Stadt Lauingen (Donau) unter www.lauingen.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Appell zum Umgang mit Feuerwerk
Nach der bundesweit geltenden 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Verstöße können gemäß § 46 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit Bußgeldern geahndet werden. Eine amtliche Bekanntmachung mit dem Inhalt dieser Bundesverordnung ist an den städtischen Amtstafeln ausgehängt und kann im Bereich "Bekanntmachungen" auf der Homepage (www.lauingen.de) abgerufen werden.
Darüber hinaus appellieren die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Hilfsdienste an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, die am Silvesterabend auf den Straßen feiern, die notwendige Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel walten zu lassen. Zwei Großbrände in Lauingen innerhalb der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieser Appell nicht ohne Grund an die Bevölkerung gerichtet wird.
Weihnachtsferien der Stadtbücherei Lauingen
Die Stadtbücherei Lauingen ist in der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen. Letzter Ausleih- bzw. Abgabetermin ist Samstag, 21.12.2024. Der erste Ausleihtag im neuen Jahr ist Dienstag, 07.01.2025. Wer sich nicht rechtzeitig mit ausreichend Lesestoff eingedeckt hat, kann als angemeldeter Leser auch die Onleihe – Digitale Medien nutzen (www.suebo.de).
vhs aktuell
Unter www.vhs-donauzusam.de kann online im Kursprogramm gestöbert werden. Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder online einen Platz in ihren Kursfavoriten sichern.
Weitere Auskünfte und Anmeldung: vhs Geschäftsstelle Lauingen, Tel. 09072 998-127 oder über das Bürgerbüro Tel. 09072 998-143.
Folgende Kurse und Veranstaltungen starten im neuen Jahr und können gebucht werden:
L.-B302 Instagram Praxis Workshop, Fr. 10.01.25, 18 Uhr
L.-B303 Canva Workshop, Fr. 24.01.25, 18 Uhr
L-K319 Happy Painting – Malkurs, Fr. 10.01.25, 17-20 Uhr
L-G349 Kochkurs „Soulfood Suppen“, Fr., 17.01., 17-21:30 Uhr
L-G344 Kochkurs „Ägyptische Küche“, Do., 23.1., 18:30 – 22 Uhr
L-P331 Vortrag: Hilfe durch den Pflege-Dschungel, Mi., 22.1., 18:30 Uhr
L-S320 Englisch Prüfungsvorbereitungskurs für die Realschule, Mo., 03.03. – Fr., 07.03.25, 13-15:30 Uhr
Veranstaltungen
28./29.12., Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: Theaterstück: Weihnachten auf dem Balkon von Gilles Dyrek
03./04./05.01.25, Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: Theaterstück: Weihnachten auf dem Balkon von Gilles Dyrek
06.01., 11 Uhr, Auwaldstadion: Lauinger Dreikönigslauf
06.01., 18 Uhr, Seebühne: Hexenerwecken
Bitte beachten Sie, dass Terminänderungen/-absagen jederzeit möglich sind.
Online-Vorträge "Energiewende für Jedermann" 2025
Die Umsetzung der Energiewende ist mitunter die größte Herausforderung unserer Zeit und erfordert nachhaltige Konzepte. Mit der erfolgreichen Sonnen- und Wärmekampagne, die auf Initiative von Landrat Markus Müller fortgesetzt wird, wirbt der Landkreis Dillingen a.d.Donau im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitskampagne für zukunftsfähige Lösungen der Energieversorgung auf regenerativer Basis. Konkret werden insgesamt vier Vorträge im Online-Format von Januar bis März 2025 angeboten. Im Laufe der jeweiligen Vorträge stehen Experten für Fragen zur Verfügung. Zur digitalen Informationsveranstaltung lädt Landrat Markus Müller alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Folgende Vorträge werden angeboten:
21. Januar 2025, 18:30 Uhr: Heizkosten sparen durch optimierte Einstellungen + Anlagencheck auf Wärmepumpentauglichkeit
11. Februar 2025, 18:30 Uhr: Von der Sonne gut versorgt: Wie Sie mit PV und Speicher Ihre Energieunabhängigkeit steigern
25. Februar 2025, 18:30 Uhr: Weg von Öl und Gas – was ist möglich bei meinem Haus?
18. März 2025, 18:30 Uhr: Die Zukunft fährt elektrisch: So machen Sie mit Photovoltaik und Elektromobilität das Beste aus der Energiewende
Die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend unter Angabe des vollständigen Namens, der Wohnadresse sowie einer E-Mail-Adresse per E-Mail an vortrag@landratsamt.dillingen.de erforderlich.
Kreishallenbad in der Donau-Realschule
Montag: 20 - 21 Uhr Frauenbaden
Dienstag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Mittwoch: 16:30 - 21 Uhr Familienbaden, Warmbadetag
Donnerstag: 16 - 21 Uhr Familienbaden
Freitag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Samstag: 14 - 17:30 Uhr Familienbaden
Sonntag/Feiertag: 09 - 12 Uhr Familienbaden
Hinweis: an den Weihnachtstagen 24.12. bis 26.12.24, am 31.12.24/01.01.25 sowie 06.01.25 ist das Bad geschlossen.
Jugendcafe
Das Jugendcafé Lauingen steht allen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. Montags (15-19 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (13.30-18.30 Uhr) kann man sich mit Freunden treffen, Kicker, Tischtennis oder Billard spielen, das Basketballfeld nutzen, Fußball spielen, und und und...! Weitere Infos zu Aktionen und Öffnungszeiten gibt‘s auf Facebook (JuCa Lauingen) oder unter www.jugendcafe-lauingen.de. Zu finden ist das Jugendcafe in der Riedhauser Straße 62, 89415 Lauingen (Donau).
Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen
Lauinger Straße 89, Gundelfingen
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Samstag 09 Uhr bis 14 Uhr
Abfuhrkalender und weitere Infos: www.awv-nordschwaben.de.
Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh
Jeweils am Dienstag und am Freitag (nicht an Feiertagen) besteht eine Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt: 09:00 Uhr Sparkasse, 09:01 Uhr Hauptschule, 09:05 Uhr Ostendstraße, 09:06 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 09:07 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 09:11 Uhr Landessiedlung Nr. 72, 09:16 Uhr Gymnasium (Brüderstraße), 09:18 Uhr Gasthaus Blumenstock, 09:21 Uhr Friedhof Herrgottsruh
Rückfahrt: 11:20 Uhr Friedhof Herrgottsruh, 11:23 Uhr Gasthaus Blumenstock, 11:25 Uhr Sparkasse, 11:30 Uhr Hauptschule, 11:34 Uhr Ostendstraße, 11:35 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 11:36 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 11:40 Uhr Landessiedlung Nr. 72
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