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Anfang des neuen Jahres wird die Stadtverwaltung die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschicken. Die Grundsteuer-Hebesätze wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 10.12.2024 beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 410 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B 285 v.H. Diese Sätze wurden auf Basis der vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge aufkommensneutral kalkuliert. Dies bedeutet, dass die Stadt Lauingen aufgrund der Grundsteuerreform und der damit neu festgesetzten Grundsteuerhebesätze keine Mehreinnahmen erzielen wird.
Grundlage für die Grundsteuerbescheide sind die Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt Dillingen der Stadt Lauingen (Donau) mitteilt. Diese Grundsteuermessbeträge werden mit den Hebesätzen der Stadt Lauingen multipliziert um die festzusetzende Grundsteuer zu berechnen. Die Stadtverwaltung hat auf die Bewertung der Grundstücke und der daraus berechneten Steuerbeträge also keinen Einfluss und ist verpflichtet, die Grundsteuer auf Grundlage der Bewertungen des Finanzamts zu erheben.
Die Stadtverwaltung darf ohne eine Korrektur des Finanzamts ihre Grundsteuerbescheide von sich aus nicht ändern. Aus diesem Grund werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich bei Fragen bzgl. der Höhe der veranlagten Grundsteuer direkt an das Finanzamt Dillingen zu wenden.
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