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Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Lauingen (Donau)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Lauingen (Donau) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Sie liegt im Hauptamt der Stadtverwaltung Lauingen (Donau), Rathaus, Herzog-Georg-Straße 17, Zimmer Nr. 119, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf und ist im Internet unter www.lauingen.de unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen abrufbar.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in den Weihnachtsferien
Der Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung ist in den Weihnachtsferien wie folgt geregelt:
Montag, 23.12.24: geöffnet von 08 bis 13 Uhr
Dienstag, 24.12.24 bis einschließlich Freitag, 27.12.24: geschlossen
Montag, 30.12.24: geöffnet von 08 bis 13 Uhr
Ab Donnerstag, 02.01.25 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.
Vollzug der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Zur Jahreswende werden wieder pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) abgebrannt. Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ohne behördliche Erlaubnis nur am 31.12.2024 und 01.01.2025 und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden dürfen (§ 23 Abs. 2 1. SprengV). Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in gefährlicher Nähe von Gebäuden und feuerfangenden Sachen ist verboten. Mit besonderem Nachdruck wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist (§ 23 Abs. 1 1. SprengV).
Auf folgende Strafbestimmungen wird hingewiesen:
§ 222 StGB fahrlässige Tötung, § 224 StGB gefährliche Körperverletzung
§ 229 StGB fahrlässige Körperverletzung, § 303 StGB Sachbeschädigung
§ 308 StGB Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion,
§ 117 OWiG unzulässiger Lärm
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 1. SprengV); ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28. Dezember zulässig. Dies gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV besitzen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 1. SprengV). Die Abgabe bzw. Überlassung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich verboten (§ 22 Abs. 3 Sprengstoffgesetz -SprengG-). Pyrotechnische Gegenstände dürfen außer im Versandhandel an den Verbraucher nur in Verkaufsräumen vertrieben und anderen überlassen werden (§ 21 Abs. 3 Satz 1, 1. SprengV). Wer gewerblich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft (vertreibt), hat dies der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt, Morellstraße 30 d, 86159 Augsburg - mindestens 2 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Das Gewerbeaufsichtsamt erteilt auch genaue Auskunft über die zulässige Lagermenge. Es ist telefonisch unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0821 327-01.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften über den Vertrieb, die Lagerung, das Überlassen, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 41 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 SprengG, § 46 1. SprengV). Die Polizeidienststellen sind angewiesen, die Einhaltung der Sprengstoffvorschriften zu überwachen und bei Verstößen Anzeige zu erstatten.
Veranstaltungen
21.12., 20 Uhr, Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: DOO WOPPERS - Gospel, Oldies, Weihnachtsklassiker
22.12., 15 Uhr, Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: Theaterstück: Weihnachten auf dem Balkon von Gilles Dyrek
26.12., 19 Uhr, Stadthalle: Weihnachtskonzert der Stadtkapelle Lauingen e.V.
28.12., 19:30 Uhr, Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: Theaterstück: Weihnachten auf dem Balkon von Gilles Dyrek
29.12., 18 Uhr, Stadeltheater am Wittelsbacherplatz: Theaterstück: Weihnachten auf dem Balkon von Gilles Dyrek
Bitte beachten Sie, dass Terminänderungen/-absagen jederzeit möglich sind.
Köster’s Käsespezialitäten am 23.12.2024
Die auf dem Lauinger Wochenmarkt etablierten Käsespezialitäten von Petra Köster werden zusätzlich am Montag, 23.12.2024 von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr auf dem Marktplatz angeboten.
Stadtbücherei Lauingen
Vom 23.12.24 bis 06.01.25 ist die Stadtbücherei geschlossen.
Kreishallenbad in der Donau-Realschule
Montag: 20 - 21 Uhr Frauenbaden
Dienstag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Mittwoch: 16:30 - 21 Uhr Familienbaden, Warmbadetag
Donnerstag: 16 - 21 Uhr Familienbaden
Freitag: 17:30 - 21 Uhr Familienbaden
Samstag: 14 - 17:30 Uhr Familienbaden
Sonntag/Feiertag: 09 - 12 Uhr Familienbaden
Hinweis: an den Weihnachtstagen 24.12. bis 26.12.24, am 31.12.24/01.01.25 sowie 06.01.25 ist das Bad geschlossen.
Jugendcafe
Das Jugendcafé Lauingen steht allen Jugendlichen ab 12 Jahren offen. Montags (15-19 Uhr), mittwochs (14-19 Uhr) und freitags (13.30-18.30 Uhr) kann man sich mit Freunden treffen, Kicker, Tischtennis oder Billard spielen, das Basketballfeld nutzen, Fußball spielen, und und und...! Weitere Infos zu Aktionen und Öffnungszeiten gibt‘s auf Facebook (JuCa Lauingen) oder unter www.jugendcafe-lauingen.de. Zu finden ist das Jugendcafe in der Riedhauser Straße 62, 89415 Lauingen (Donau).
Hinweis: das Jugendcafe bleibt vom 23.12.24 bis 06.01.25 geschlossen!
Recyclinghof Gundelfingen/Lauingen
Lauinger Straße 89, Gundelfingen
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Samstag 09 Uhr bis 14 Uhr
Abfuhrkalender und weitere Infos: www.awv-nordschwaben.de.
Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh
Jeweils am Dienstag und am Freitag (nicht an Feiertagen) besteht eine Busverbindung zum Friedhof Herrgottsruh zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt: 09:00 Uhr Sparkasse, 09:01 Uhr Hauptschule, 09:05 Uhr Ostendstraße, 09:06 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 09:07 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 09:11 Uhr Landessiedlung Nr. 72, 09:16 Uhr Gymnasium (Brüderstraße), 09:18 Uhr Gasthaus Blumenstock, 09:21 Uhr Friedhof Herrgottsruh
Rückfahrt: 11:20 Uhr Friedhof Herrgottsruh, 11:23 Uhr Gasthaus Blumenstock, 11:25 Uhr Sparkasse, 11:30 Uhr Hauptschule, 11:34 Uhr Ostendstraße, 11:35 Uhr Abz. Chr.-Senft-Weg, 11:36 Uhr Abz. Härtsfeldweg, 11:40 Uhr Landessiedlung Nr. 72
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