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Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in der Sitzung vom 12.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Dillinger Straße Süd“ sowie die Teilaufhebung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf zur Teilaufhebung und 1.Änderung des Bebauungsplan „Dillinger Straße Süd“ in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Geltungsbereich (o. M.)
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und der Teilaufhebung umfasst die folgenden Flurnummern: 3398/6,3398/7.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Teilgeltungsbereich 1
In Bezug auf die Festsetzungen hat sich das Gebiet nicht wie im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 08.07.1996 vorgesehen entwickelt. Seitdem haben sich andere Planungsziele und Anforderungen an die Nutzung des Gebiets ergeben, die eine neue Herangehensweise erfordern. Ursprünglich verfolgte Planungsabsichten sind heute in diesem Teilgeltungsbereich nicht mehr relevant oder haben sich als nicht zielführend erwiesen. Daher wird der Teilgeltungsbereich 1 – in dem keine weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 S. 1 BauGB) – aufgehoben. Dies schafft Spielraum für flexible Nutzungen und mögliche zukünftige Planungen, die die gegenwärtigen städtebaulichen und ökologischen Anforderungen besser widerspiegeln können.
Teilgeltungsbereich 2
Die Stadt Lauingen (Donau) sieht sich aufgrund eines steigenden Bedarfs an familienfreundlichen Betreuungsmöglichkeiten dazu veranlasst, neue Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen. Darüber hinaus erfordert die Nachfrage nach flexibleren und ökologisch nachhaltigen Bauweisen eine Überarbeitung der bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan. So besteht ein verstärktes Interesse an Bauformen, die vielfältigen Nutzungsbedürfnissen gerecht werden und zugleich den Ansprüchen an energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen entsprechen. Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher, den Bebauungsplan den heutigen Anforderungen anzupassen und eine moderne bauliche Nutzung sowie gestalterische Möglichkeiten zu fördern. Die Stadt strebt an, mit der Änderung des Teilgeltungsbereich 2 ein attraktives, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Wohnumfeld zu schaffen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur Teilaufhebung und 1. Änderung des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) kann mit der Begründung (Teil D) im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.11.2024 bis einschließlich 12.12.2024 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) (Zimmer 224, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau)) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und erörtert werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (poll(@)lauingen.de); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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