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Soweit kein Abbuchungsauftrag erteilt ist, sind die am 15. November 2024 fälligen Raten der Grund- und Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2024 an die Stadtkasse Lauingen (Donau) zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.
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