Stadt Lauingen (Donau)

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Bebauungsplan "Südlich Dillinger Straße" für die Fl.Nr. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen

Der Stadtrat der Stadt Lauingen (Donau) hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Dillinger Straße“ für die Fl.Nrn. 2447/6 und 2447/21, Gmkg. Lauingen beschlossen.
 
Dieser Aufstellungsbeschluss ist niedergelegt und kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Lauingen (Donau), Herzog- Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau), Zimmer 224, während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen bzw. elektronisch abgerufen werden (siehe unten).
 
Geltungsbereich
Der Lageplan vom 27.09.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanaufstellungsgebiets ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich ist derzeit bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Vorhaben nach § 35 BauGB (i.V.m. § 246 BauGB) sind danach nicht an die umgebende städtebauliche Struktur gebunden. Derzeit liegt ein Bauantrag für ein solches Vorhaben vor. Die Lage des Baukörpers traufseitig abgerückt von der Dillinger Straße fügt sich nicht in das bauliche Umfeld, das im Wesentlichen durch die nahe Giebelstellung der vorhandenen Gebäude zur Dillinger Straße geprägt ist, ein. Die traufseitige Anordnung sowie das Abrücken von der Dillinger Straße inkl. der Kubatur des Baukörpers stellen in dem Quartier einen städtebaulichen Missstand dar. Der vorhandene und prägende städtebauliche Rhythmus der giebelseitigen Kubaturen die nahe an der Dillinger Straße stehen, wird mit dem Bauantrag nicht aufgenommen, sondern konterkariert. Durch das deutliche Abrücken der nördlichen Traufseite von der Dillinger Straße wird der Straßenraum visuell aufgeweitet, dies verunstaltet städtebaulich die derzeitige Charakteristik des erlebbaren Straßenraumes. Die Lage der Anordnung des kleinen Stellplatzbereiches sowie die Lage des südwestlichen Giebels des Gebäudes befinden sich im direkten Einflussbereich der prägenden und zu sichernden Gehölzstruktur der Donauhangkante. Städtebaulich und grünordnerisch sollte ein Puffer zu den Leiten Gehölzen eingehalten werden. Darüber hinaus sind diese zu sichern, (Baumkrone ist auch Wurzelbereich) und aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes sollte diese Gehölzstruktur ergänzt und bis zur Dillinger Straße erweitert werden.
 
Aus den angeführten städtebaulichen Gründen, sowie den städtebaulichen Zielen der Sicherung und Wahrung des Ortsbildes, der Sicherung und Wahrung der prägenden Bau- und Grünstrukturen, ist zur Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung in dem vorliegenden Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan soll dazu Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung treffen.

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