Stadt Lauingen (Donau)

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Außenbereichssatzung "Obere Haidhofsiedlung"; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat mit Beschluss vom 11.07.2024 die Außenbereichssatzung „Obere Haidhofsiedlung“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung „Obere Haidhofsiedlung“ in Kraft.
 
Die Außenbereichssatzung mit der Begründung kann bei der Stadt Lauingen (Donau) (Stadtbauamt, Zimmer, 224, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau)) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Sie können außerdem auf der städtischen Homepage >>hier<< abgerufen werden.
 
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
 
Unbeachtlich werden demnach
 
1.   eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
 
2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
 
3.  nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
 
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

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