Stadt Lauingen (Donau)

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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Im Kirchfeld" im OT Frauenriedhausen

Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in der öffentlichen Sitzung am 30.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Kirchfeld“ , OT Frauenriedhausen beschlossen.
 
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich befindet sich im OT Frauenriedhausen und umfasst die folgende Flurnummer: 169 Gmkg. Frauenriedhausen, Stadt Lauingen.
Der Lageplan des Stadtbauamtes/Bauamtes vom 30.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Im Kirchfeld“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan, ohne Maßstab).
 
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann bei der Stadt Lauingen (Bauamt, Herzog-Georg-Str. 17 , 89415 Lauingen (Donau) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Lauingen (Donau) schafft mit dem Bebauungsplan „Im Kirchfeld“ ein Angebot für Wohnen, insbesondere für die Frauenriedhauser Bürger. Geplant ist ein Wohngebiet, das Angebote unterschiedlicher Größe und Zuschnitte, als auch unterschiedliche Wohnformen berücksichtigt. Das Ziel der Stadt Lauingen ist, alle derzeitigen und heute bereits absehbaren zukünftigen Wohnbedürfnisse abbilden zu können und vor allem und insbesondere bezahlbaren Wohnraum für die Ortsansässigen zu schaffen.

 
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gem. BauGB aufgestellt.

Abb.: Räumlicher Umgriff des aufzustellenden Bebauungsplanes
Abb.: Räumlicher Umgriff des aufzustellenden Bebauungsplanes "Im Kirchfeld", OT Frauenriedhausen

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