Stadt Lauingen (Donau)

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Seiteninhalt

Aufstellung der 6. Flächennutzungsplanänderung Fl. Nr. 401/2 Gemarkung Frauenriedhausen

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung befindet sich im OT Frauenriedhausen und umfasst die folgenden Flurnummer: Fl. Nr. 401/2, Gmkg. Frauenriedhausen. Es ist städtebauliches Ziel der Stadt Lauingen (Donau), anstelle einer Grünfläche mit Streuobstbestand ein kleines Mischgebiet auszuweisen. Ziel ist die Zulässigkeit von Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im südlichen Umfeld sind bereits gemischte Nutzungsstrukturen im Bestand vorhanden, so dass sich die 6. Flächennutzungsplanänderung in das Nutzungsumfeld einfügt.

Verfahrensart

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Regelverfahren gem. BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an o. g. Stelle zu den dort genannten Öffnungszeiten informieren und sich innerhalb der Beteiligungsfrist vom 20.08.2024 bis 23.09.2024 zur Planung äußern.

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V mit § 4 Abs. 1 BauGB

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit vom 20.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024  im Rathaus der Stadt Lauingen (Bauamt, Herzog-Georg-Str. 17, 89415 Lauingen (Donau) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.


Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Weitere Informationen

Aktuelle Berichte

Aktuelle Berichte finden Sie in den Bereichen

Behördenleistungen

In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zu unseren Behördenleistungen.

Weiter zur Rubrik "Behördenleistungen"