Stadt Lauingen (Donau)

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Grund- und Gewerbesteuer

Soweit kein Abbuchungsauftrag erteilt ist, sind die am 15. August 2024 fälligen Raten der Grund- und Gewerbesteuer für das 3. Quartal 2024 an die Stadtkasse Lauingen (Donau) zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.

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Aktuelle Berichte

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Behördenleistungen

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