Stadt Lauingen (Donau)

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Lauingen (Donau) und der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau)

Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in öffentlicher Sitzung am 11. März 2025 die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung der Stadt Lauingen (Donau) sowie der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Haushaltssatzug der Stadt Lauingen (Donau) - Landkreis Dillingen a. d. Donau - für das Haushaltsjahr 2025.

Die Stadt Lauingen (Donau) erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

1. der Stadtkasse in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.183.985 €
2. der St. Johannes-Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.570 €

und im Vermögenshaushalt

1. der Stadtkasse in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.721.210 €
2. der St. Johannes-Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.150 € ab.

§ 2 Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  410 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 285 v.H. 2. Gewerbesteuer 350 v.H.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.864.000,00 € festgesetzt.

§ 6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau mit Schreiben vom 31.03.2025 (AZ: 30-9410.144/25) die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt, wonach die Haushaltssatzung der Stadt Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2025 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung 2025 der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) enthält nach Art. 67 und 71 GO ebenfalls keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung wurde am 08.04.2025 ausgefertigt und wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung, die Haushaltspläne der Stadt Lauingen (Donau) und der St.-Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) sowie die weiteren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom 16.04.2025 bis zum 25.04.2025 im Rathaus, Finanzverwaltung, Zi. Nr. 111 bis 114, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Haushaltssatzung, die Haushaltspläne sowie die weiteren Anlagen werden auch bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus, Finanzverwaltung, zur Einsicht bereitgehalten und können auf der Homepage der Stadt Lauingen (Donau) unter lauingen.de (Menüpunkt Rathaus-Verwaltung, Untermenü Bürgerservice/Satzungen & Verordnungen) eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung i. V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung).

Es wird, soweit möglich, die digitale Einsichtnahme über die zuvor genannte Internetadresse empfohlen. Trotzdem müssen die Unterlagen während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht werden. Die Stadt Lauingen (Donau) bittet deshalb um Terminabsprache für die Einsicht unter den Rufnummern 09072/998-179 und 09072/998-176.

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Lauingen (Donau)
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89415 Lauingen (Donau)
Fon: 09072 998-0
Fax: 09072 998-190
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