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Bürgerumfrage: Lärmaktionsplan Bayern

Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im vergangenen Jahr konnten die Bürgerinnen und Bürger in Bayern im Rahmen einer Befragung ihre subjektive Bewertung der Lärmbelastung angeben.

Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startete am 02.05.2024 und endet am 13.06.2024. In diesen 6 Wochen können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den Ergebnissen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie dem aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans (PDF) äußern. Die Ergebnisse fließen dann in den finalen Lärmaktionsplan ein, der bis Ende Juli 2024 veröffentlicht werden soll.

>>Hier gelangen Sie zur Umfrage.

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