Stadt Lauingen (Donau)

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Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lauingen (Donau) und der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau)

Der Stadtrat Lauingen (Donau) hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2024 die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung der Stadt Lauingen (Donau) sowie der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Haushaltssatzung der Stadt Lauingen (Donau) - Landkreis Dillingen a. d. Donau - für das Haushaltsjahr 2024

Die Stadt Lauingen (Donau) erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
1. der Stadtkasse in den Einnahmen und Ausgaben mit 29.641.490 €,
2. der St. Johannes-Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.920 €
und im Vermögenshaushalt
1. der Stadtkasse in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.346.710 €,
2. der St. Johannes-Stiftung in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.350 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 410 v.H.
b) für die Grundstücke (B): 410 v.H.
2.  Gewerbesteuer: 350 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.940.250 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.


Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat mit Schreiben vom 27.03.2024 (AZ: 30-9410/23) die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt, wonach die Haushaltssatzung der Stadt Lauingen (Donau) für das Haushaltsjahr 2024 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Die Haushaltssatzung 2024 der St. Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) enthält nach Art. 67 und 71 GO ebenfalls keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung wurde am 02.04.2024 ausgefertigt und wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung, die Haushaltspläne der Stadt Lauingen (Donau) und der St.-Johannes-Stiftung Lauingen (Donau) sowie die weiteren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom 11.04.2024 bis zum 19.04.2024 im Rathaus, Finanzverwaltung, Zi. Nr. 111 bis 114, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Haushaltssatzung, die Haushaltspläne sowie die weiteren Anlagen werden bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus, Finanzverwaltung, zur Einsicht bereitgehalten und können auch unter lauingen.de eingesehen werden (Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung i. V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung). Wir empfehlen, soweit möglich, die digitale Einsichtnahme über die zuvor genannte Internetadresse. Trotzdem müssen die Unterlagen während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht werden. Die Stadt Lauingen (Donau) bittet deshalb um Terminabsprache für die Einsicht unter den Rufnummern 09072/998-179 und 09072/998-176.

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