Stadt Lauingen (Donau)

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Information zur Abschaffung der Kinderreisepässe

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271 vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Über dieses Datum hinaus gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.
 
Kinder bis 16 Jahre erhalten auf Antrag der Sorgeberechtigten nur noch einen Personalausweis oder Reisepass. Zur Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich, das Einverständnis beider Sorgeberechtigten in schriftlicher Form oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht und die Geburtsurkunde des Kindes. Außerdem ist bei der Antragstellung das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich.
 
Zu berücksichtigen sind die Lieferzeiten der Dokumente. Diese liegen im Durchschnitt für Personalausweise bei drei Wochen und für Reisepässe bei vier Wochen - Ausnahmen mit längerer Lieferdauer sind möglich.
 
Fragen beantwortet gerne das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Lauingen (Donau) - Tel. 09072 9980 oder per E-Mail an ewo(@)lauingen.de

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