Stadt Lauingen (Donau)

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Außenbereichssatzung "Obere Haidhofsiedlung"; Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs

Die Stadt Lauingen (Donau) hat in der Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Obere Haidhofsiedlung“ in der Fassung vom 16.04.2024 gebilligt.
 
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung kann vom 13.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 im Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) (Zimmer 220, Herzog-Georg-Straße 17, 89415 Lauingen (Donau)) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und erörtert werden.
 
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an o. g. Stelle zu den dort genannten Öffnungszeiten informieren und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Lauingen beabsichtigt, im Bereich der „Obere Haidhofsiedlung“ durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ein erweitertes Baurecht für nicht privilegierte Wohn- und Nebengebäude sowie gewerbliche Vorhaben zu schaffen. Der Wohnanteil in der „Obere Haidhofsiedlung“ ist bereits bedeutend hoch, und die derzeitige Bebauung wird als Splittersiedlung im Außenbereich betrachtet. Um eine weiterführende städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet zu ermöglichen, ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB vorgesehen, wobei die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 6 Satz 1 in diesem Bereich vorliegen.
 
Eine Nachverdichtung innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung durch zusätzliche Wohnbebauung und eventuell kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe wäre demnach zulässig.
 
Geltungsbereich (o. M.)
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich entlang der Aislinger Straße und umfasst die Grundstücke: Flur-Nr.(n): 5507/1, 5508, 5508/11, 5508/13, 5508/14, 5508/15, 5508/16, 5508/17, 5508/18, 5508/19, 5508/2, 5508/20, 5508/22, 5508/23, 5508/24, 5508/25, 5508/3, 5508/4, 5508/5, 5508/7, 5508/8, 5508/9, 5511/1, 5511/2, 5511/3, 5511/4, 5511/5, 7604 Gemarkung Lauingen.
 
Verfahrensart
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung soll gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen.
 
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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