Stadt Lauingen (Donau)

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Seiteninhalt

Steuern & Gebühren

Nachfolgend finden Sie Steuern und Gebühren der Stadt Lauingen in der Übersicht.

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 410 v. H.
  • Hebesatz Grundsteuer B 410 v. H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H.

Hundesteuer

  • 50,00 €/Jahr* für den ersten Hund
  • 75,00 €/Jahr für jeden weiteren Hund
  • 250,00 €/Jahr für Kampfhunde

    *Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung siehe §2 und §7 der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vom 13.07.2017 mit Änderungssatzung vom 23.03.2022

 

Wasser / Abwasser

Die Gebühren für die Wasserversorgung und Abwassereinleitungen werden von den Donau-Stadtwerken Dillingen-Lauingen festgesetzt und erhoben.

Wasser:
Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren ist die Wasserabgabesatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung die hier eingesehen werden kann.

Abwasser:
Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren ist die Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung die hier eingesehen werden kann.
Die derzeit aktuellen Grund- und Einleitungsgebühren können Sie ebenfalls hier einsehen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Wasser/Abwasser finden Sie unter www.dsdl.de

Weitere Informationen

Bankverbindungen

Sparkasse Dillingen-Nördlingen
KONTO-NR: 240257
BLZ: 722 515 20
IBAN: DE77722515200000240257
BIC: BYLADEM1DLG

VR-Bank Donau-Mindel eG
KONTO-NR: 23000
BLZ: 722 624 01
IBAN: DE51722624010000023000
BIC: GENODEF1DLG

Statistik Bayern

Umfangreiche Daten zu den Kommunen in Bayern erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung.

Weiter zur Homepage des "Bayerisches Landesamt"